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Vereinsrecht und -organisation
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Dieter K schrieb: ------------------------------------------------------- > Hallo, ich hätte gern noch eine zweite Meinung zum > Eintrag ins Vereinsregister für > Vorstandsmitglieder. Nach einer Satzungsänderung > wurden siebe Personen als Teamvorstand (ohne > Bezeichnung einer Funktion) gewählt. Der > entsprechende Passus in der Satzung heißt "Der > Vorstand des Vereins besteht aus zwei und > höchstens sieben Personen.Vorstand im Sinne von § > 26 BGB sind alle Vorstandsmitglieder, von denen > jeweils zwei gemeinsam vertretungsberechtigt > sind." > Ich war der Meinung das daher alle sieben > gewählten VS-Mitglieder bei einem Notar zwecks > Unterschrift erscheinen müssen. Mir wurde aber > gesagt, ja alle sieben Personen werden eingetragen > aber zur Unterschrift beim Notar sind nur zwei > Personen nötig. > Ist dies richtig uns ausreichend? > > Bitte um kurze Antwort. > Dieter K.
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