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Vereinsrecht und -organisation
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Rechtliche und organisatorische Fragen des Vereinslebens
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makei schrieb: ------------------------------------------------------- > Hallo, zunächst einmal ein großes Dankeschön, dass > es diese Seite gibt. Ich habe eine Frage zur > Satzung. In unserer Satzung ist zum Punkt > Vorstandswahlen geregelt: > "Der Gesamtvorstand wird auf 2 Jahre wie folgt > gewählt. Die folgenden Positionen werden für > zweiJahre gewählt: 1. Vorsitzender, Schriftführer, > 1. Hälfte der Beisitzer. Die folgenden Positionen > werden für ein Jahr gewählt, danach immer für zwei > Jahre: 2. Vorsitzender, Kassier, 2. Hälfte der > Beisitzer." > Ich wurde letztes Jahr als 2. Vorsitzende gewählt. > Ich meine für ein Jahr und bei Wiederwahl für > zwei Jahre. Es gibt Meinungsdifferenzen. Ein > Vorstandsmitglied meint, diese Regelung gelte nur > bei der allerersten Wahl nach Neugründung des > Vereines. Was ist Ihre Meinung?
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