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Vereinsrecht und -organisation
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Rechtliche und organisatorische Fragen des Vereinslebens
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Betreff:
Benni Straßburg schrieb: ------------------------------------------------------- > Unsere Satzung enthält KEINE Regelung zu > Vollmachten, Briefwahl war nicht in der Einladung > angekündigt. > - sind stimmen per Vollmacht oder Briefwahl > dennoch zulässig? Gelten stimmen, die schriftlich > aber persönlich am Tage der Versammlung abgegeben > werden, das Mitglied ist zum Zeitpunkt der > Abstimmung aber nicht mehr anwesend? > Werden diese stimmen gezählt & sind entscheidend > für den Ausgang der Abstimmung, kann der Beschluss > angefochten werden? Wie, wann & mit welcher > Wirkung (In dem Fall...kann die Umsetzung des > Beschlusses verhindert werden bzw. Wer haftet wenn > im Nachhinein der Beschluss nichtig ist) > Tritt der Vostand morgen geschlossen > zurück....kann sofort ein neuer versammlungsleiter > gewählt werden? > Kann im Anschluss die Tagesordnung geändert und > ein neuer Vorstand gewählt werden? > > Vielen Dank für die Hilfe
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