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Vereinsrecht und -organisation
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solianer schrieb: ------------------------------------------------------- > erst ab einem guthaben von ca 10.000 € kann von > "rücklagen" gesprochen werden. bis zum 3 fachen > der jahreseinnahmen sind kein problem . erst wenn > das finanzamt die aufforderung sendet, die > geldbestände zurückzufahren sind noch 2 jahre > zeit, diese satzungsgemäß einzusetzen. vg
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