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Vereinsrecht und -organisation
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Rechtliche und organisatorische Fragen des Vereinslebens
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Betreff:
Kizu schrieb: ------------------------------------------------------- > > in welcher Form muss zwingend eingeladen werden. > > > Wie so oft lautet die Gegenfrage :-) > "Was sagt denn die Satzung?" > > Steht dort bspw. dass die Mitglieder schriftlich > eingeladen werden müssen, dann reicht ein Aushang > und auch die Homepage-/FB-Seite nicht aus. Dann > wäre der Beschluss der Mitgliederversammlung > anfechtbar.
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