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Vereinsrecht und -organisation
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Rechtliche und organisatorische Fragen des Vereinslebens
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Betreff:
Ch. Schmiedt schrieb: ------------------------------------------------------- > In der Satzung unseres Vereins steht folgender > Punkt > > „Der Vorstand wird für die Dauer von drei Jahren > gewählt. Die > Wiederwahl ist zulässig. Die Amtszeit eines > Vorstandsmitglieds > endet mit der Übernahme des Amtes durch seinen > Nachfolger. Endet > das Amt eines Vorstandsmitglieds vorzeitig, > bestellt der Beirat > für die restliche Amtszeit einen Nachfolger. Kann > sich der Beirat > auf einen Nachfolger nicht einigen, hat eine > Neubestellung durch > die Mitgliederversammlung zu erfolgen“ > > Da der Fall jetzt eingetreten ist das wir durch > vorgezogene Neuwahlen nur eine von drei Positionen > besetzen konnten ist jetzt der Beirat gefragt. > Laut altem Vorstand der eh zurücktreten wollte, > kann der Beirat einen Vorstand aus den Reihen des > Beirates (??) bestellen wie ich das aber verstehe > kann der Beirat jedes Mitglied berufen oder sehe > ich das falsch ?!
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