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Vereinsrecht und -organisation
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Rechtliche und organisatorische Fragen des Vereinslebens
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Betreff:
Wolfgang Pfeffer schrieb: ------------------------------------------------------- > - heiß aber, wenn er seinen Rücktritt nach der > Versammlung Allen erklärt, also auch dem > anwesenden Vorstand, ist sein Rücktritt wirksam? > > # Ja. > > Das ändert sicher nichts an nicht beschlussfähig > zu sein? > > # Das hat nichts mit der Vertretungsberechtigung > zu tun. Die Satzung könnte das anders > regeln.Schweigt die Satzung aber, ist nach > herrschendern Meinung der Vorstand nicht > beschlussfähig. > > > Ist es jetzt so, dass dieser Punkt mit der > Uneinigkeit des letzten Protokolls mit einem > Mitglied auf die Tops aufgenommen werden muss? > > # Wenn es nur um eine Berichtigung des Protokoll > geht, ist kein Beschluss erforderlich. > Hat der Vorstand Bedenken, nimmt der den > Korrekturwunsch des Mitglieds zum Protokoll, lässt > es im Übrigen aber unverändert.
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