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Vereinsrecht und -organisation
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Rechtliche und organisatorische Fragen des Vereinslebens
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holli12 schrieb: ------------------------------------------------------- > danke für die schnelle Antwort, > > muss aber noch etwas nach bohren, ist alles > Neuland für mich! > > # Wenn die Sitzung geschlossen war, nicht. Dann > kann er den Rücktritt nur gegenüber einem anderen > Vorstandsmitglied erklären. > > - heiß aber, wenn er seinen Rücktritt nach der > Versammlung Allen erklärt, also auch dem > anwesenden Vorstand, ist sein Rücktritt wirksam? > > War dies von ihm ein geschickter Schachzug? Er > meint, dadurch bleibt der Vorstand > (1.+2.Vors.+Kassierer) Beschlussfähig bis zur > nächsten ordentlichen MGV. > # Das Gegenteil ist der Fall: Ein nicht > vollständig besetzter Vorstand ist nicht > beschlussfähig. > > - in der Satzung steht auch nichts von Vertretung > oder ähnlichem, lediglich dieser Passus: > "Zur rechtsverbindlichen Vertretung genügt die > gemeinsame Zeichnung durch zwei Mitglieder des > Vorstandes." Das ändert sicher nichts an nicht > beschlussfähig zu sein? > > > 2. ... Nun kommt über diesen Punkt im Protokoll > ein Änderungswunsch dieses Mitglieds, das wir als > Vorstand nicht tragen. Wie ist damit umzugehen? > # Ob der Vorstand ihn mitträgt, spielt keine > Rolle. Hier entscheidet die MV. Der Antrag zur > Tagesordnung der nächsten MV darf grundsätzlich > nicht abgelehnt werden. > > - wir habe eine außerordentliche MV einberufen, um > in erster Linie einen neuen Vorstand zu wählen. da > ich als Zweiter von o.g. Voraussetzungen ausging, > also Beschlussfähigkeit des Vorstandes, bin auch > ich zurückgetreten, um eine Neuwahl zu > "ermöglichen". > Ist es jetzt so, dass dieser Punkt mit der > Uneinigkeit des letzten Protokolls mit einem > Mitglied auf die Tops aufgenommen werden muss? Um > dann durch die Mitglieder abgestimmt wird, ob > dieser Passus geändert wird, oder nicht? > > danke nochmals > Holger
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