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Vereinsrecht und -organisation
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Rechtliche und organisatorische Fragen des Vereinslebens
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Betreff:
Wolfgang Pfeffer schrieb: ------------------------------------------------------- > im §4 Nr 22a UStG werden aber Kinder, Jugendliche > oder Erwachsene nicht erwähnt. > Es dürfte doch dann keine Altersbeschränkung > geben? > > # Das ist die Auslegung des BFH. Bei Erwachsenen > betrachtet er nur akademische und berufliche Aus- > und Weiterbildung als Bildung im Sinn des § 4 Nr > 22a UStG. > > An den Bildungsseminaren nehmen überwiegend > Studenten teil, Inhalt der Seminare sind > Wissenschaft, Philosophie, Thologie und Kultur. > > Sind die Teilnahmegühren für diese > Bildungsseminare nach §4 Nr 22a oder Nr 22b UStG > von der USt befreit? > > # Ja, wenn es im Rahmen universitärer Bildung > ist. Bloß freizeitbezogene Bildung ist nicht > begünstigt.
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