Forum Vereinsknowhow
Vereinsrecht und -organisation
: Forum Vereinsknowhow
Rechtliche und organisatorische Fragen des Vereinslebens
Gehe zu:
Forenliste
•
Beiträge auflisten
•
Suchen
•
Einloggen/Registrieren
Name (oder Nickname):
Betreff:
Wolfgang Pfeffer schrieb: ------------------------------------------------------- > Wären diese Einnahmen somit dem Zweckbetrieb > zuzuordnen und somit auch KöSt-freie Einnahmen? > > # Ja. > > Die Einnahmen der Nachhilfeunterricht sind meines > Wissens nach §4 Nr 22a UStG von der USt befreit. > Gilt das auch für die Teilnahmegühren der > Bildungsseminare? > > # Bei Kindern und Jugendlichen ja. Sprachkurse für > Erwachsenen nur, wenn sie berufbezogen sind. > > Bei dem §4 Nr 22a UStG, ist Bedingung vorhanden > und zwar "wenn die Einnahmen überwiegend zur > Deckung der Kosten verwendet werden". > Wieviel Prozent der Kosten müssen mindestens durch > die Einnahmen gedeckt werden? > > # Überwiegend heißt immer: mehr als die Hälfte > > > Wieviel (Betrag oder Prozent) darf ein Überschuss > erwirtschaftet werden um die Ust-Befreiung nach §4 > Nr 22a UStG zu erhalten. > > # Rechnerisch müsste die Umsatzrendite unter 50% > liegen.
www.vereinsknowhow.de
.