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Vereinsrecht und -organisation
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Rechtliche und organisatorische Fragen des Vereinslebens
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Betreff:
YanikAk schrieb: ------------------------------------------------------- > Sehr geehrter Herr Pfeffer, > > vielen Dank für Ihre Antworten. > > Das Schreiben von Finanzamt ist kein Bescheid > gegen den ein Wiederspruch eingelegt werden > könnte. > Weiterhin wären die benutzten Formulare (Gem1) für > die Jahre 2013-2015 nicht richtig gewesen. > Das Finanzamt möchte jetzt auch die > Steuererklärung 2016 (Abgabefrist wäre der > 31.05.2017 gewesen) und zusätzlich die > Steuerklärung 2017 bis zum 31.12.2018 haben. > > > Fragen: > > Muss das Finanzamt für den Entzug der > Gemeinnützigkeit nicht einen Bescheid erlassen? > Wie und auf welchem Wege erhält der Verein ohne > eine Klage die Gemeinnützigkeit erfolgreich wieder > zurück und ab welchem Veranlagungsjahr? > Muss der Verein jetzt jährlich eine > Steuererklärung abgeben und nicht mehr im 3 Jahre > Rhytmus? > Ab welchem Veranlagungsjahr kann der Verein > Spendenbescheinigungen ausstellen? > Welche Steuererklärungsformulare muss der Verein > für die Veranlagungsjahre 2016+2017 benutzen? > Gem1? > Der Verein hat zur Zeit 6 Mitglieder, gefährtdet > das auch die Gemeinnützigkeit? > Wieviele Mitglieder sind Pflicht damit der Verein > rechtlich existieren kann und auch gemeinnützig > ist? > > Mfg > Akin Yanik
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