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Vereinsrecht und -organisation
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Rechtliche und organisatorische Fragen des Vereinslebens
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Betreff:
YanikAk schrieb: ------------------------------------------------------- > Sehr geehrter Herr Pfeffer, > > ein Verein hat vergessen die Steuererklärungen für > die Jahre 2013-2015 abzugeben. > Daraufhin hat das Finanzamt Dezember 2017ein > Bescheid über Körperschaftssteuer erlassen und > Steuern festgesetz. > Die Steuererklärung wurden danach zügig > abgegeben. > Jetzt hat das Finanzamt mit einem Schreiben > mitgeteilt, dass durch die Bekanntgabe der > geschätzten Körperschaftssteuerbescheide die > Gemeinnützigkeit aberkannt wurde und der Verein > für die Jahre 2013-2015 wie eine ganz normale > steuerpflichtige Körperschft behandelt wird. > > Die Einnahmen des Vereins waren folgende: > Mitgliedsbeiträge > Spenden > Mieteinkünfte > > Fragen: > Ist das rechtens, dass mit Erlass eines > Körperschaftssteuerbescheides die Gemeinnützigkeit > entzogen wird? > Welche Möglichkeiten gibt es dagegen anzugehen? > Was passiert mit den Spendenbescheinigung, die für > diese Jahre vom Verein ausgestellt worden sind? > Muss der Verein für diese ausgestellten > Spendenbescheinigung haften? Wenn ja wie und in > welcher Höhe. > Wie werden die Einkünfte des Vereins jetzt > besteuert? > wird der Verein wieder die Gemeinnützigkeit für > die Jahre ab 2016 vom Finanzamt erhalten? > > Mfg > > akin Yanik
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