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Vereinsrecht und -organisation
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Rechtliche und organisatorische Fragen des Vereinslebens
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Betreff:
Wolfgang Pfeffer schrieb: ------------------------------------------------------- > Da die Satzung das nicht ausschließt, können > beliebig viele Vorstandsmitglieder Mitglieder des > Ehrenrats sein. > > Die neuen Ehrenräte möchten nun weiterhin an den > Vorstandssitzungen als erweiterter Vorstand (nicht > von Mitgliedern gewählt) teilnehmen und die > Mitgliederdaten verwalten. > > # Wo steht denn, dass der Ehrenrat an > Vorstandsitzungen teilnehmen darf? > Wenn die Satzung das nicht vorsieht, hat er darauf > keinen Anspruch. > > > Der jetzige Vorstand hat somit keinen Zugriff auf > die Mitgliederdaten. > > # Wie so denn das? Wer, wenn nicht der Vorstand > sollte den Zugriff auf die Mitgliederdaten haben?
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