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Vereinsrecht und -organisation
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Rechtliche und organisatorische Fragen des Vereinslebens
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dea2460 schrieb: ------------------------------------------------------- > Hallo, ich bin seit kurzer Zeit im Vorstand eines > Vereins und mit dem Vereinsrecht noch nicht so > sicher. > Die bisherigen 1. und 2. Vorsitzenden haben sich > in den Ehrenrat durch die MV wählen lassen. Nun > hab ich mal gelesen, dass ein Ehrenrat nicht dem > Vorstand (oder sogar erweiterten Vorstand) > angehören darf. > Unsere Satzung lautet allerdings: > Der Ehrenrat > (1) Unstimmigkeiten zwischen Vereinsmitgliedern > sollen nach Möglichkeit innerhalb des Vereins > bereinigt > werden. Zu diesem Zweck wird ein Ehrenrat > gebildet, der aus einem Vorstandsmitglied und > vier > Vereinsmitgliedern besteht. Die Vereinsmitglieder > sind von der Mitgliederversammlung zu wählen. Über > die > Entsendung des Vorstandsmitgliedes beschließt der > Vorstand. Die Amtszeit der Vereinsmitglieder > beträgt > vier Jahre. Wiederwahl ist zulässig. > (2) Der Ehrenrat entscheidet auch in den Fällen > der §§ 3 Abs. 3 und 4 Abs. 4. > (3) Der Ehrenrat tritt im Bedarfsfall zusammen. Er > ist bei Anwesenheit von drei Ehrenratsmitgliedern > beschlussfähig. > (4) Die Mitglieder des Ehrenrats haben einen > Obmann zu wählen, der nicht dem Vorstand angehören > darf. > Der Ehrenrat beschließt mit einfacher Mehrheit. > (5) Die Beschlüsse des Ehrenrats sind vom Vorstand > durchzuführen. > > Gilt dann dieser Punkt aus der Satzung? Die neuen > Ehrenräte möchten nun weiterhin an den > Vorstandssitzungen als erweiterter Vorstand (nicht > von Mitgliedern gewählt) teilnehmen und die > Mitgliederdaten verwalten. Der jetzige Vorstand > hat somit keinen Zugriff auf die Mitgliederdaten. > Vielen Dank für eine Rückmeldung.
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