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Vereinsrecht und -organisation
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Rechtliche und organisatorische Fragen des Vereinslebens
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Betreff:
D.Koch schrieb: ------------------------------------------------------- > Folgende Situation: > 1. ein Verein (Nachbarschaft in einem Wohnblock), > der seit 14 Jahren inaktiv ist, soll wiederbelebt > werden. Es gibt noch acht Mitglieder. Der im > Vereinsregister eingetragene Vorstand ist nicht > mehr rechtsgültig. In der Vereinssatzung existiert > ein Passus laut dem 20% der Mitglieder eine > außerordentliche Mitgliederversammlung einberufen > können. Wir können demnach auf dieser > Mitgliederversammlung einen neuen Vorstand wählen > und diesen beim Vereinsregister eintragen lassen > und sind dann wieder handlungsfähig. Wenn nun die > neuen Vorstände aus dem alten Mitgliederbestand > kämen, wäre es denke ich kein Problem. Ist das > so? > 2. Es gibt mehrere neue Mitgliedsanwärter. In der > Satzung steht, dass der Vorstand über die > Mitgliedschaft entscheidet, die > Mitgliederversammlung Einspruch erheben kann. > Können wir ohne Vorstand (bevor der neue Vorstand > gewählt ist) über die Mitgliederversammlung? neue > Mitglieder aufnehmen? > 3. Im neuen Vorstand sollen alte und neue > Mitglieder vertreten sein? Können wir in der > gleichen Mitgliederversammlung neue Mitglieder > aufnehmen, den Vorstand neu wählen und eventuell > die Satzung ändern (sie muss in einigen Punkten > auch steuerrechtlich aktualisiert werden)? Dann > hätten wir nur einen Gang zum Notar etc. > Ich hoffe ich habe alles verständlich beschrieben > und freue mich auf eine Antwort. Mit herzlichen > Grüßen!
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