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Vereinsrecht und -organisation
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Rechtliche und organisatorische Fragen des Vereinslebens
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Betreff:
jolanda schrieb: ------------------------------------------------------- > Danke für die schnelle Antwort. Da stelle ich mir > gleich eine neue Frage: > > Wenn die Satzung erst mit der Eintragung wirksam > wird, kann man dann überhaupt in der gleichen MV > erst die Satzung ändern und dann den Vorstand neu > wählen? Wenn man ihn nach der neuen Satzung wählt, > ist das falsch (Änderung Anzahl und Ämter) und > wenn man nach der alten Satzung wählt ist die Wahl > mit der Eintragung der neuen Satzung hinfällig? > > Danke
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