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Vereinsrecht und -organisation
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Betreff:
jolanda schrieb: ------------------------------------------------------- > Hallo, > > wir haben in der letzten MV die Satzung geändert. > U.a. ist nun eine Stimmübertragung auf andere > Mitglieder möglich. > > Nun hatte ein Mitglied schon (prophylaktisch) vor > der MV eine Stimme auf ein anderes Mitglied > übertragen. Diese kann ja aber frühestens ab dem > Zeitpunkt der erfolgten Satzungsänderung gelten. > Oder? > Oder kann amn erst in der nächsten MV davon > Gebrauch machen (da die Übertragung ja zu einem > Zeitpunkt erfolgt ist, als das lt. Satzung noch > nicht möglich war)? > > Danke
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