Forum Vereinsknowhow
Vereinsrecht und -organisation
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Rechtliche und organisatorische Fragen des Vereinslebens
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LuHa schrieb: ------------------------------------------------------- > Liebes Forum, > > ich habe mich jetzt näher und konkret mit der > neuen EU-Datenschutzverordnung auseinander > gesetzt. In unserem Chor (<100 Mitglieder, > <5köpfiger Vorstand) erheben wir ausschließlich > die Daten, die zur Mitgliederverwaltung notwendig > sind (Anschriften, Geburtsdaten, Mailadresse, > Stimme, sowie freiwillig die Bankverbindung). > Diese Daten werden in Excel-Listen auf einem > privaten Rechner verwaltet. > > Meine Fragen nun: > 1. Brauchen wir überhaupt eine Datenschutzordnung > bzw. einen entsprechenden Passus in der > Geschäftsordnung? Falls ja: Reicht es, wenn diese > vom Vorstand beschlossen wird? > 2. Brauchen wir ein Verfahrensverzeichnis? Laut > meiner Internetrecherche nicht, da weniger als 25 > Personen Zugriff auf die Daten haben. > 3. Müssen die Mitglieder der Datenspeicherung > explizit zustimmen? Ich habe gelesen, dass das > nicht notwendig ist, sofern es sich um > "verpflichtende" Daten für die > Mitgliederverwaltung handelt. > > Danke für die Hilfe und viele Grüße > LuHa
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