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Vereinsrecht und -organisation
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Rechtliche und organisatorische Fragen des Vereinslebens
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Betreff:
Tanja schrieb: ------------------------------------------------------- > Einen wunderschönen guten Abend, > in unserem Verein kann das Amt des Kassenwartes > nicht besetzt werden. Dieser ist laut aktueller > Satzung Mitglied des geschäftsführenden > Vorstandes. Damit der Verein weiter bestehen kann > ist nun die Überlegung die Satzung dahingehend zu > ändern, dass der Kassenwart nicht mehr Mitglied > des geschäftsführenden Vorstandes ist und die > Aufgaben des Kassenwartes dann auf verschiedene > Personen zu verteilen. > > Satzung bisher: > > Der geschäftsführende Vorstand besteht aus dem > Ersten Vorsitzenden, dem stellvertretenden > Vorsit¬zen¬den und dem Kassenwart. Diese vertreten > den Verein gerichtlich und außerge¬richtlich. > Jeder ist einzeln vertretungsbefugt. > > Der Vorstand setzt sich zusammen aus: > > a) dem Ersten Vorsitzenden > b) dem stellvertretenden Vorsit¬zen¬den > c) dem Kassenwart > d) dem Schriftführer > e) dem Abteilungsleiter Handball > f) dem Abteilungsleiter Gesang > > > Bei Gründung einer neuen Ab¬tei¬lung erweitert > sich der Vor¬¬stand dementspre¬chend > > Das Nähere regelt die Geschäftsordnung. > > > Kann die Satzung dann wie folgt lauten?: > > Der Vorstand besteht aus zwei und höchstens fünf > Personen. > Er vertritt den Verein gerichtlich und > außergerichtlich. Jedes Vorstandsmitglied ist > einzeln vertretungsberechtigt. > Über die Zahl der Vorstandsmitglieder entscheidet > die Mitgliederversammlung bei der Bestellung des > Vorstandes. > Über die interne Aufgabenverteilung entscheidet > der Vorstand in seiner Geschäftsordnung, die der > Mitgliederversammlung bekannt gegeben wird. > > > Falls Sie dieser Änderung zustimmen, wie sieht das > ganze dann in der Geschäftsordnung aus? > > Bisher waren hier dann die einzelnen Ämter des > Vorstandes genau definiert. Definieren wir dann > unter Vorstand nur die Aufgaben des 1. und 2. > Vorsitzenden und machen dann einen Punkt "weitere > Ämter" und benennen dann die Aufgaben eines zu > bestellenden Kassenwartes. Muss es hier dann einen > Hauptansprechpartner geben oder kann der Vorstand > im Rahmen eines Vorstandsbeschlusses die Aufgaben > des Kassenwartes an einzelne Personen aufteilen. > Falls dem so ist können dann die Abteilungsleiter, > Schriftführer und Kassenwart(e) ohne weiteres an > den Vorstandssitzungen teilnehmen oder muss das > auch wieder irgendwo geregelt werden? > > Für eine Antwort sind wir Ihnen wirklich sehr > dankbar.
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