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Vereinsrecht und -organisation
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Rechtliche und organisatorische Fragen des Vereinslebens
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Wolfgang Pfeffer schrieb: ------------------------------------------------------- > Das ist natürlich möglich. Eine solche Änderung > bedarf aber nach BGB (wenn die Satzung das nicht > anders regelt) der Zustimmung aller (!) > Mitglieder. > Außerdem sollte, wenn der Verein gemeinnützig ist, > die Zweckänderung vorab mit dem Finanzamt > abgestimmt werden.
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