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Vereinsrecht und -organisation
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Betreff:
Wolfgang Pfeffer schrieb: ------------------------------------------------------- > Nicht grundsätzlich. > Die Rücklagen dürfen aber nicht höher sein, als > das entsprechende Vermögen. Es könnte also > deswegen eine Korrektur erforderlich sein, weil > die Rücklagen tatsächlich gar nicht mehr vorhanden > sind.
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