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Vereinsrecht und -organisation
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Rechtliche und organisatorische Fragen des Vereinslebens
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Betreff:
Stefan schrieb: ------------------------------------------------------- > Hallo zusammen! > > Ich hätte da mal eine Frage. Es stellt sich > folgender Sachverhalt: > > In unserem Verein gibt es neben dem Vorstand i. S. > v. § 26 BGB eine Vorstandschaft, die für das > Tagesgeschäft zuständig ist und hierüber > Beschlüsse fasst. Die Vorstandschaft besteht aus > den beiden Vorständen und vier Beisitzern. > > Es wurde nun zu einer Vorstandssitzung ordentlich > und fristgerecht eingeladen. Zwei der Beisitzer > werden nicht zur Vorstandssitzung kommen, da sie > der Auffassung sind, dass ohne sie die > Vorstandschaft nicht beschlussfähig ist und sie > dadurch erreichen können, dass zu einem TOP kein > Beschluss gefasst wird. > > In der Satzung ist hinsichtlich der > Beschlussfähigkeit der Vorstandschaft keine > Regelung enthalten. > > Ich gehe jedoch davon aus, dass zum einen es > grundsätzlich so ist, dass die Vorstandschaft > beschlussfähig ist, sofern auch nur eine Person > anwesend ist (also genauso wie bei der > Mitgliederversammlung). Diese einzelne Person > könnte m. E. die Beschlüsse auch selbst fassen; > der Alleingesellschafter einer GmbH kann ja > beispielsweise auch mittels Beschluss einen > Geschäftsführer bestellen. > > Zum Anderen würde ich aber auch im Wege der > Auslegung zum Ergebnis kommen, dass der gefasste > Beschluss wirksam ist, sofern das > Abstimmungsergebnis unter Einrechnung von zwei > Nein-Stimmen der abwesenden Beisitzer sich nicht > ändert (analog der Auslegung bei Beschlüssen der > Mitgliederversammlung bei Nicht-Einladung von > Vereinsmitgliedern). > > Liege ich da richtig? > > Vielen Dank für eure Hilfe! :-)
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