Forum Vereinsknowhow
Vereinsrecht und -organisation
: Forum Vereinsknowhow
Rechtliche und organisatorische Fragen des Vereinslebens
Gehe zu:
Forenliste
•
Beiträge auflisten
•
Suchen
•
Einloggen/Registrieren
Name (oder Nickname):
Betreff:
Dieter K schrieb: ------------------------------------------------------- > Frage: Ich versuche gerade eine Satzungsänderung > zu erarbeiten, die die Wahl des Vorstandes > flexibel gestalten soll. Für mich ist derzeit noch > nicht klar wenn es hier einen gleichberechtigten > Teamvorstand gibt wer zu Sitzungen einlädt bzw die > JHV leitet. Bestimmt das der Vorstand unter sich? > Interne Geschäftsordnung?? > > § 22 Der Vorstand > Der Vorstand besteht aus: > > (1) mindestens zwei bis höchstens fünf Personen im > Sinne des BGB (Kernvorstand), von denen jeweils > zwei gemeinsam vertretungsberechtigt sind. Über > die Zahl der Vorstandsmitglieder entscheidet die > Mitgliederversammlung bei der Bestellung des > Vorstandes. > > (2) weiteren Vorstandsmitgliedern ohne > Vertretungsberechtigung (Fachvorstand), die vom > Kernvorstand bestellt und abberufen werden. Über > die Zahl der Mitglieder des Fachvorstandes, Ihren > Aufgabenbereich und Ihre Amtsdauer entscheidet der > Kernvorstand. Die Bestellung der Mitglieder des > Fachvorstandes wird von der Mitgliederversammlung > bestätigt. Die Mitgliederversammlung kann die > Bestellung der Mitglieder des Fachvorstandes > jederzeit widerrufen. Die Mitglieder des > Fachvorstandes haben nur eine beratende Stimme. > > (3) Über die interne Aufgabenverteilung > entscheidet der Kernvorstand in seiner > Geschäftsordnung, > > Über Hilfe (mögliche Formulierungen) würde ich > mich freuen. > Dieter K
www.vereinsknowhow.de
.