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Vereinsrecht und -organisation
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Rechtliche und organisatorische Fragen des Vereinslebens
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Hardy schrieb: ------------------------------------------------------- > Hallo Jele, > Nach § 34 BGB ist es dem Vorstand und seinen > Mitgliedern nicht gestattet, an der Abstimmung > über die Entlastung teilzunehmen, da bei der > Beschlussfassung Regressansprüche gegen ihn oder > seine Mitglieder verhandelt werden. > Ein gesetzlicher Anspruch des Vereinsvorstands > auf Entlastung besteht nicht. Die Entlastung > ergibt sich aus der Vereinssatzung oder dem > Gewohnheitsrecht. > > Also, der Vorsitzende und alle die VS-Mitglieder > können nach dem BGB nicht dazu abstimmen. Deshalb > sollte der Vors., dass schon dem Chef der > Kassenprüfer überlassen, da der ja der MV den > Bericht über die Kassenprüfung und inkl. den > Antrag zur Entlastung macht. > Deshalb goggle das mal selbst im I-Net, denn da > kann man das auch lesen! > > Schönen Sonntag! > Hardy
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