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Hardy schrieb: ------------------------------------------------------- > Entlastung Vorstand > > Autor: Uwe Bertling > Datum: 13.01.11 11:00 > > Hallo, > wer kann mir hier weiterhelfen?. > Wie läuft das Verfahren für die Entlastung des > Vorstandes? > Wird der Vorstand insgesamt entlastet oder jedes > Vorstandmitglied einzeln? > Wenn ein oder mehrere Mitglieder nicht entlastet > werden, wie wirkt sich das auf die übrigen > Mitglieder aus? Können die sich zur Wiederwahl > stellen.? > Kann ein Mitglied, das nicht entlastet wurde > erneut kandidieren? > Gilt für die Entlastung die Mehrzahl der > Ja-Stimmen? > Was passsiert wennn keine Mehrheiten für einen > neuen Vorstand zustande kommen, > gibt es da eine Regelung für einen Notvorstand? > > Im voraus schon mal vielen Dank. > > Uwe > > Auf diese Nachricht antworten > > Re: Entlastung Vorstand > > Autor: Wolfgang Pfeffer > Datum: 13.01.11 14:04 > > Da es für die Entlastung keine gesetzlichen > Vorschriften gibt, kommt es zunächst auf die > Satzung an. Fehlen hier Vorgaben, ist die bisher > geübte Praxis (Vereinsherkommen) zu > berücksichtigen. > Grundsätzlich (mangels Satzungsregelung) gilt: > - Die Vorstandsmitglieder können einzeln entlastet > werden. > - Die Entlastung ist nicht Voraussetzung für die > Wiederwahl. > - Es gilt das allgemeine Abstimmungsverfahren > (mangels Satzungsregelung die einfache Mehrheit > der gültigen Ja- über die Nein-Stimmen) > - Ein Notvorstand kann nicht bestellt werden, wenn > sich keine erforderliche Mehrheit für die Wahl > findet. Entweder wird erneut gewählt oder die > Satzung wird entsprechend geändert. > > Auf diese Nachricht antworten > > > Re: Entlastung Vorstand > > Autor: Uwe Bertling > Datum: 13.01.11 14:12 > > Hallo Herr Pfeffer, > herzlichen Dank für die schnelle Antwort > > Uwe Bertling > > Hallo Jele, nutze doch auch die Suche über > "Google", denn da findet man auch diese Antwort > aus dem hiesigen Forum oder von anderen Autoren, " > Entlastung des Vorstandes." > Es gilt das was in der Satzung steht zur > Entlastung und wenn nicht, dann das wie es bisher > in den MV gemanagt wurde. Es spielt keine Rolle ob > der Vors. gleichztg. der VL ist, aber das Thema > sollte in der TO stehen: a) Bericht der Buch- oder > Kassenprüfer, b) Entlastung. Bei mir im > Gartenverein steht das so in der TO und den > Entl.-Antrag stellt der Chef der o.g. Prüfer am > Ende seines Berichts. > > > > Foren | Neues Thema | Themen | Zum Thema | > Diskussionsfaden | Suche
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