Forum Vereinsknowhow
Vereinsrecht und -organisation
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Rechtliche und organisatorische Fragen des Vereinslebens
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Betreff:
Hardy schrieb: ------------------------------------------------------- > Hallo Brigitte, > > Du kannst auch mit anderen Mitgliedern des Vereins > Euch an das Vereinsregister wenden und auf die > Arbeitsweise Eures Vorstands hinweisen. > > Zur Kündigung beim Trägerverein durch den „nicht > berechtigten Vorstand“: was steht konkret dazu in > der Satzung? Oder kann das nur die MV beschließen? > Dann schreib es so hier in das Forum, wie es in > der jetzigen Satzung steht! > > Zur Änderung des Vereinszwecks schreib doch mal > konkret worin der Zweck lt. Satzung besteht und > worin Deine Vermutung einer Zweckänderung > besteht! > Nach § 33 Abs. 1 Satz. 2 BGB ist eine Änderung des > Vereinszwecks möglich. > > Nach der gesetzlichen Regelung müssen jedoch > sämtliche Vereinsmitglieder ihre Zustimmung geben. > Nichterschienenen müssen (nachträglich) > schriftlich zustimmen. > > Es sei denn, dass im Sinn des § 40 BGB in der > jetzigen Satzung bei einer möglich späteren > Zweckänderung des Vereins ausdrücklich zum > Ausdruck kommt und der Wille besteht, dass nicht > alle Mitglieder dem zustimmen müssen. > Siehe auch: Bundesgerichtshof Urt. v. 11.11.1985, > Az.: II ZB 5/85 Satzungsänderung; Vorstand; > Alleinvertretungsberechtiges Vorstandsmitglied > > Hardy
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