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Vereinsrecht und -organisation
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Rechtliche und organisatorische Fragen des Vereinslebens
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Betreff:
GroßeFeder schrieb: ------------------------------------------------------- > Wolfgang Pfeffer schrieb: > -------------------------------------------------- > ----- > > Der Vorstand ist "Dienstherr" und > arbeitsrechtlich > > zuständig. > > Die MV könnte ihm aber Weisungen erteilen, wenn > > die Satzung keine Zuweisung der Zuständigkeit > an > > den Vorstand vornimmt. > > Wie muss das konkret ablaufen, wenn die MV solch > eine Weisung erteilen kann? Auf Antrag vorher, um > diesen Gegenstand bei der Einladung als TOP > aufzunehmen oder während der MV von einem Mitglied > oder mehreren Mitgliedern. > z.B. Rücknahme der Kündigung oder > Wiedereinstellung usw. > > MfG > GroßeFeder
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