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Vereinsrecht und -organisation
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Rechtliche und organisatorische Fragen des Vereinslebens
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Betreff:
Wolfgang Pfeffer schrieb: ------------------------------------------------------- > Der Vorstand ist "Dienstherr" und arbeitsrechtlich > zuständig. > Die MV könnte ihm aber Weisungen erteilen, wenn > die Satzung keine Zuweisung der Zuständigkeit an > den Vorstand vornimmt.
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