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Vereinsrecht und -organisation
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Rechtliche und organisatorische Fragen des Vereinslebens
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Betreff:
GroßeFeder schrieb: ------------------------------------------------------- > Folgender Sachstand: > > Eine Angestellte arbeitet seit sechs Jahren ohne > jeglichen Zwischenfall bei einem Verein e.V. > Eingestellt wurde sie mit 20Std. wöchentlich, die > drei Jahre später aufgrund von zusätzlichen > Tätigkeiten auf 35Std. erhöht worden sind. Sie ist > auch Mitglied des Vereins. Als Mitglied hat sie > ihr Mitspracherecht in Anspruch genommen und gegen > ein Protokoll einer MGV Einspruch eingelegt. Auf > der darauffolgenden MGV legte der Vorstand eine > Stellungnahme vor, dass er sich nicht dazu äußern > würde und die Einspruchsgründe ablehnen wird. Des > Weiteren drohte der Vorstand, ebenfalls in dieser > Stellungnahme, dass gegenüber dem Mitglied > arbeitsrechtliche Schritte vorbehalten bleiben. > > Drei Monate später erhielt die Angestellte eine > Änderungskündigung, mit der ihr nach drei Jahren > die 15Std. wöchentlich gekündigt wurden > sind(monatlich 60Std. weniger) und das Angebot > gemacht wurde weiterhin 20Std. für den Verein > tätig zu sein, oder arbeitslos zu sein. > Nun da der Verein weniger als 10 Mitarbeiter hat, > war eine Kündigungsschutzklage nicht angebracht. > Sie nahm das Angebot, mit dem Hinweis darauf, dass > sie Harzt IV beantragen und sich nun andere Arbeit > suchen müsse, an. Eine Reaktion erfolgte seitens > des Vorstandes nicht. Die anfallende Arbeit in der > Geschäftsstelle konnte natürlich nicht in 20Std. > abgearbeitet werden, so dass vieles liegen bleiben > musste. > > Sechs Wochen später dann ein Treffen,was mit den > Worten: „Aber eins sage ich Ihnen gleich, die > 35Std. kriegen Sie nicht mehr“ begann und mit dem > Konsens, dass die Angestellte die zusätzlichen > Tätigkeiten wieder übernehmen solle und dafür ihr > wieder 3Std. Arbeitszeit wöchentlich eingeräumt > werden würden. Außerdem endete das Gespräch mit > einem weiteren Konsens von 25Std. wöchentlich nur > für die Tätigkeiten des Vereins. Also insgesamt > 28Std. wöchentlich > > Vier Tage später erhält die Angestellte ein > Schreiben mit dem Betreff Vorstandsbeschluss. Der > Vorstand hatte zum einen beschlossen der > Angestellten für die Tätigkeiten des Vereins > 25Std. einzuräumen und zum anderen für die > zusätzlichen Tätigkeiten gar keine Std. > einzuräumen(Freizeitarbeit) und ihr dafür 2/3 > weniger Brutto als Sonderzahlung zu zahlen, als > sie vorher dafür mit Arbeitszeit bekommen hat. Des > Weiteren beschloss der Vorstand der Angestellten > eine Dienstaufsichtsperson zu überstellen. Der > Verein hatte zu diesem Zeitpunkt zwei > Mitarbeiter. > > Die Angestellte erklärte sich bereit die 25Std. > wöchentlich anzunehmen und bedankte sich für das > Entgegenkommen und lehnte das andere in ihrer > Freizeit für 2/3 weniger Geld zu arbeiten, ab. > > Drei Wochen später erhielt sie einen Brief, kein > Betreff, sondern nur Sehr geehrte... indem > geschrieben stand, das sie das Angebot nicht > angenommen habe und nun weiterhin die 20Std. > wöchentlich gelten. Sie beschwerte sich zum einen, > dass der Vorstand sich nicht so einfach über die > von ihm gefassten Beschlüsse hinweg setzen kann, > sondern die gefassten Beschlüsse ändern oder > aufheben muss, um dann wiederum einen neuen > Beschluss fassen zu können, und zum anderen, dass > der Beschluss in der Freizeit für 2/3 weniger > Vergütung arbeiten zu müssen, demütigend sei. > > Vier Wochen später erhielt sie die ordentliche > Kündigung, die trotz Nachfrage nicht begründet > worden ist. Nun klagt sie. > > die Satzung sagt aus, dass zu den Aufgaben des > Vorstandes auch die Erarbeitung eines Stellenplans > mit Auswahl und Anstellung von Mitarbeiter/Innen > gehört. Mehr gibt die Satzung betreffs > Personalangelegenheiten nicht her. > > Das der Vorstand gesetzlicher Vertreter des > Vereins ist und eine Arbeitgeberfunktion hat, ist > bekannt > Darf der Vorstand so vorgehen, wenn es laut > Satzung nicht zu seinen Aufgaben gehört. > > Danke im Voraus für Antworten
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