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Vereinsrecht und -organisation
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Rechtliche und organisatorische Fragen des Vereinslebens
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Wolfgang Pfeffer schrieb: ------------------------------------------------------- > (1) Der Vereinszweck kann in seiner Umsetzung je > nach Schwerpunkt sowohl gemeinnützig, als auch > mildtätig, als auch kirchlich sein. Ist es > zulässig, dass der Verein "ausschließlich > gemeinnützig, mildtätig und kirchlich" agiert? > Oder muss man sich für einen Punkt entscheiden? > > # Ja. Der Verein kann mehrere Zwecke haben - auch > zugleich gemeinnützige, mildtätige und > kirchliche. > > (2) Wenn der Vorstand nur aus einer Person besteht > und man dennoch Aufgaben verteilen möchte (zB > Protokollant, Organisator,...) ist es dann > sinnvoll dies als erweiterten Vorstand aufzuführen > oder muss man die Aufgabenverteilung gar nicht in > der Satzung erwähnen? > > # Die Aufgabenteilung muss in der Satzung nicht > geregelt sein. Der Vorstand kann Aufgaben auch auf > Nichtvorstandsmitglieder verteilen. Im Zweifel > genügt die Zustimmung der MV. > > (3) Kann der Vereinsname eine Stadt beinhalten, > die unmittelbar angrenzend zum Vereinssitz liegt - > obwohl dieser Vereinssitz regional zu einem > anderen Amtsgericht gehört? Kann der Vereinsname > den Satzungszweck eingrenzen (fiktives Beispiel: > wenn der Verein "Anglerverein" heißt, im > Satzungszweck aber neben der Förderung des > Angerwesens auch die Förderung von Restaurierungen > antiker Fischerboote angegeben ist, kann dann > jemand auf Grund des Namens den Satzungszweck in > Frage stellen?) > > # Der Vereinsname darf nicht irreführend sein, > muss aber nicht alle Satzunszwecke abdecken. Bei > der Angabe eine geograpischen Bezeichnung darf > nicht der Eindruck entstehen, der Verein hätte > hier eine exklusive Stellung. > > (4) Wenn der Verein noch in diesem Jahr gegründet > wird, müssen dann die Mitgliedsbeiträge der > Gründungsmitglieder noch in diesem Jahr eingehen > oder kann das im nächsten Jahr beginnen? > > # Das kann die Mitgliederversammlung entscheiden.
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