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Vereinsrecht und -organisation
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Wolfgang Pfeffer schrieb: ------------------------------------------------------- > Nein, da die MV zuständig ist, kann der Vorstand > auch keine einstweilige Suspendierung vornehmen. > Man sollte dem Vorstandsmitglied aber klar machen, > dass er sich u.U. haftbar macht, wenn er den > Verein ohne Berechtigung vertritt.
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