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Vereinsrecht und -organisation
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SQOUT schrieb: ------------------------------------------------------- > Das ist m.E. ein mögliches Verfahren. > Wir haben das in unserem Verein auch gemacht. > Diese "Vollmacht" der MV bezog sich aber nur auf > Änderungen, die entweder das Registergericht oder > das Finanzamt ausdrücklich verlangt und nur diese > Änderungen durften übernommen werden. > U.U. muss der Vorstand sonst mehrere MV > einberufen, bei denen er erfahrungsgemäß dann > Schwierigkeiten mit der Beschlussfähigkeit > bekommt. > Ich meine, das ist ein sinnvolles Verfahren.
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