Forum Vereinsknowhow
Vereinsrecht und -organisation
: Forum Vereinsknowhow
Rechtliche und organisatorische Fragen des Vereinslebens
Gehe zu:
Forenliste
•
Beiträge auflisten
•
Suchen
•
Einloggen/Registrieren
Name (oder Nickname):
Betreff:
SQOUT schrieb: ------------------------------------------------------- > Ich bin neu in diesem Forum, möchte aber im Moment > noch, wegen der Brisanz des Falles, auf eine > Vorstellung verzichten. > > Vorstandsmitglied vereinsschädigend, Ausschluss? > > Es geht um einen Verein, der in der Förderung der > sozialer Projekte tätig ist. > Ein Vorstandsmitglied (nicht > vertretungsberechtigt) beschäftigt seit der > Vereinsgründung, die Tagesordnung der > Vorstandssitzungen zu mehr als 50%. > Natürlich wurde das gerügt. > Es liegt dem ein umfangreicher Schriftverkehr > zugrunde, in dem die Vorwürfe des Vors. und des GF > (Vorstand 3 Personen) nicht bestritten werden. > - Es geht dabei um Alleingänge des > Vorstandsmitglieds, z. B. bei staatlichen Stellen > der sozialen Unterstützung. > - Das Vorstandsmitglied verlangt eine schriftliche > Abmachung, diese Alleingänge zu billigen, ein > Konzept bestehe (welches der Vors. und GF nicht > kennt), dieses Konzept will das Vorstandsmitglied > per dieser Vereinbarung alleine durchführen. Auch > im Weiteren, sollen die Punkte dieses "Konzepts" > nicht bekannt gegeben werden, Begründung, dass das > Konzept ja sonst nur geklaut würde. > Es wurde eine Vorstandssitzung einberufen, > einziger TOP, das Verhalten dieses Vorst.-Mitgl. > zu klären. > In der Vorstandssitzung wurden die geschilderten - > und viele weitere, gleichgelagerte Punkte > angesprochen und in einem umfangreichen Protokoll > niedergeschrieben. Bislang wurde dem versendeten > Protokoll nicht widersprochen. > In der selben Vorstandssitzung bat der Vors. den > GF und das betr. Vorst.-Mitgl. um die > Unterschriften zur Eröffnung eines Spendenkontos > (war beschlossen). Diese Unterschriften wurde > verweigert. > Der Vors. trug vor, die verweigerte Unterschrift > und alle vorher angesprochenen Verfehlungen wären > extrem vereinsschädigend und müssten geahndet > werden. Dies wurde vom GF gleichlautend > unterstützt. > Das betr. Vorst.-Mitgl. drohte damit, dass ER eine > Mitgliederversammlung einberufen würde und dass er > den Vors. und GF zum Teufel jagen würde, notfalls > gerichtlich. > Der Einwand, dass er nach der Satzung nicht > berechtigt sei eine MV einzuberufen beantwortete > er damit, dass er diesen Verein zerstören würde. > Diese Äußerungen wurden im Protokoll > festgehalten. > Der Vors. und der Gf wissen, dass man ein > Vorst.-Mitgl. nicht einfach ausschließen kann, > möchte ihm jedoch weitere Alleingänge > (schriftlich) verbieten und das den wichtigsten > Partnern sachlich mitteilen. > Es soll eine MV einberufen werden, zur Abwahl des > Vorst. Mitgl. und Nachwahl eines Vorst.-Mitgl. > Wegen der Brisanz will der Restvorstand ab der > Einladung, keine neuen Mitgliedsanträge > bearbeiten, weil eine Okkupation der MV befürchtet > wird.
www.vereinsknowhow.de
.