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Vereinsrecht und -organisation
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Rechtliche und organisatorische Fragen des Vereinslebens
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Betreff:
HeIkvo schrieb: ------------------------------------------------------- > Guten Tag Herr Pfeffer, > > unser geschäftsführender Vorstand setzt sich aus 3 > Personen zusammen. > Der erweiterte Vorstand setzt sich aus 8 Personen > zusammen. > > Lt. unserer Satzung sind je zwei Mitglieder des > geschäftsführenden Vorstandes befugt, den Verein > gerichtlich und außergerichtlich zu vertreten. > > Für den Fall, dass tatsächlich einmal zwei > Mitglieder des geschäftsführenden Vorstands > gleichzeitig nicht mehr zur Verfügung stehen (z. > B. aufgrund Krankheit oder spontaner > Amtsniederlegung), soll die Geschäftsfähigkeit > durch die Aufnahme des nachstehenden Passus in die > Satzung sichergestellt werden: > > Scheidet ein Mitglied aus dem geschäftsführenden > Vorstand im Sinne des §11 Nr. 1 der Satzung vor > dem Ende seiner Amtsperiode aus dem Vorstand aus, > können die übrigen Mitglieder des > geschäftsführenden Vorstandes und die Mitglieder > des erweiterten Vorstandes bis zur Durchführung > von satzungsmäßigen Neuwahlen ein Ersatzmitglied > berufen. Die Beschlussfassung diesbezüglich > erfolgt im Rahmen einer Vorstandssitzung, die per > Einladung in Textform mit einer Vorlaufzeit von 3 > Tagen einzuberufen ist. Der Beschluss wird mit > einfacher Mehrheit der anwesenden > Vorstandsmitglieder gefasst. > > Können wir mit dieser Formulierung "arbeiten"? > Was ist, wenn sich niemand bei den satzungsmäßigen > Neuwahlen für ein Amt finden lässt? > > Im Voraus ein Danke für Ihre Rückantwort. > > > > .
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