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Vereinsrecht und -organisation
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Rechtliche und organisatorische Fragen des Vereinslebens
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brigitte schrieb: ------------------------------------------------------- > hallo, hardy, > ich habe mich zur wahl der funktion des > vorsitzenden aufgestellt, habe aber nur r5 stimmen > bekommen. ich gehöre eben auch nicht zum klüngel > und bin, wie man merkt, kritisch. ganz schlechte > voraussetzungen! > > ich möchte nochmals betonen: es gab laut aushang 3 > beschlußentwürfe, einen davon konnten wir kippen > (satzungsänderung). dafür haben wir jetzt den 3. > entwurf (neufassung) zur satzungsänderung > innerhalb von 6 monaten bekommen, der wieder > abgestimmt werden soll. bis heute fehlt ein > mitgliederbeschluß zur erarbeitung einer > satzungsänderung. > > hier 2 abschriften: > "ehrenmitgliedschaft: die ehrenmitgliedschaft kann > personen verliehen werden, die sich um den verein > besonders verdient gemacht haben. die verleihung > erfolgt auf vorschlag des vorstandes durch die > migliederversammlung." > "Vorstand:2. der vorsitzende und der schatzmeister > sind gem. §26 abs. 2 BGB gemeinsam zur > juristischen vertretung des vereins berechtigt. > bei verhinderung des einen ist der andere zusammen > mit dem stellvertretenden vorsitzenden, bei dessen > verhinderung mit dem schriftführer oder dem > stellvertretenden schatzmeister, zur vertretung > des vereins berechtigt. die verhinderung braucht > nicht nachgewiesen zu werden." > > ich ging bislang davon aus, das bei rücktritt des > vorsitzenden der stellv. vors. automatisch komm. > vors. wird. das scheint nicht der fall?! die > ergänzungswahl fand statt, jetzt (nach einem > halben jahr) haben wir wieder einen vorsitzenden. > > also, der vorschlag zur ehrenmitgliedschaft des > schatzmeisters kam vom stell. vorsitzenden, die > idee kam ihm unmittelbar vor der mv. > die entlastung des zurückgetr. vorsitzenden und > des schatzmeisters gab es nicht als > beschlußentwürfe in der einladung zur > tagesordnung.
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