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Vereinsrecht und -organisation
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Rechtliche und organisatorische Fragen des Vereinslebens
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Hardy schrieb: ------------------------------------------------------- > Brigitte, falls Du was erreichen willst, lies > das: > > Antrag auf Eintragung der Vorstandsänderung > (Anmeldung) > > Der Antrag muss durch den Vorstand gemäß § 26 BGB > in > vertretungsberechtigter Anzahl gestellt werden. > Ihre Unterschriften unter dem > Antrag sind öffentlich zu beglaubigen. Die > Vorstandsmitglieder müssen dazu > in der Regel einen Notar aufsuchen. > - Notwendiger Inhalt: > Melden Sie an, welche Mitglieder des Vorstandes > ausgeschieden und welche > Mitglieder neu in den Vorstand eingetreten sind. > Auch Wechsel in den > Funktionen der Vorstandsmitglieder sind > anzumelden. Geben Sie bitte die > Geburtsdaten und Wohnorte der neuen > Vorstandsmitglieder an. > > D.h. die Änderung des Schatzmeisters muss aus dem > beim Notar vorgelegten Schreiben hervorgehen. > > Der komm. Vors. kann aber hier m.M.n. keine Rolle > spielen, da er ja nicht durch die letzte MV oder > auch vorher nicht gewählt wurde. Deshalb kann er > gar nicht den Verein nach § 26 BGB vertreten! Das > kann nur der stv.V. und Schatzmeister(in). > > Warum wird die Wahl des Vors. herausgeschoben? Das > wäre doch für Dich der Punkt gewesen, um hier nach > dem Vereinsrecht Deinem e.V. den besseren Weg zu > ebnen? > > Schreibe doch bitte mal exakt nach der vorhandenen > Satzung den Teil ab, wie die > Vertretungsberechtigung nach § 26 BHB da > geschrieben steht. > > Im Vereinsregister beim Amtsgericht kannst Du > selbst Unterlagen Deines Vereins, eben auch > Wahlprotokolle etc. nachlesen. Verbünde Dich mit > anderen Mitgliedern. > > Hardy
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