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Vereinsrecht und -organisation
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Betreff:
Wolfgang Pfeffer schrieb: ------------------------------------------------------- > Für den Vorstand gilt bezüglich der Mitgliedschaft > das Gleiche wie für andere Mitglieder. Er kann > also auf diesem Weg von der Mitgliederliste > gestrichen werden. > Damit ist er aber nicht automatisch als Vorstand > abberufen (außer die Satzung regelt das so). Seine > Abberufung muss also unabhängig davon erfolgen.
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