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Vereinsrecht und -organisation
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Wolfgang Pfeffer schrieb: ------------------------------------------------------- > Nein, das gilt schon deswegen nicht, weil - wenn > die Satzung das nicht anders regelt - bis zum > Beginn der Wahl weitere Kandidaten nominiert > werden können. > Der "Beschlussgegenstand muss hinreichend genau > bezeichnet" sein. Da genügt "Neuwahl des > Vorstands" vollauf.
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