Forum Vereinsknowhow
Vereinsrecht und -organisation
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Rechtliche und organisatorische Fragen des Vereinslebens
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Betreff:
Hardy schrieb: ------------------------------------------------------- > Boernie, kopiere das Dir mal bitte, Hr. Pfeffer > hat Recht. > > Was darf in den Schaukasten? > > Eine Informationsmöglichkeit des Vereins ist der > Vereinsschaukasten oder das so genannte "schwarze > Brett". Dort hängt der Verein Nachrichten, > Einladungen, Ankündigungen und Mitteilungen aus. > Dabei ist selbstverständlich der Datenschutz zu > beachten. > > Was darf also in den Vereinsschaukasten? > Allgemeine Mitteilungen über Vereinsgeschehen, die > keine besonderen Personendaten enthalten: > • Einladungen zu Mitgliederversammlungen, Festen, > Gemeinschaftsarbeit, Fachvorträgen > • Informationen über Beschlüsse des Vorstandes, z. > B. Ruhezeiten, Befahren der Wege mit Fahrrädern, > Verbrennen von Abfällen > • Fachinformationen, Fachberatertipps > • Angabe von Ansprechpartnern in > Vereinsangelegenheiten (Funktion und > Erreichbarkeit > • Lageplan der Kleingartenanlage mit Namen und > Parzellenbezeichnung zur Auffindung, wenn ein > Pächter widerspricht, dürfen diese Informationen > nicht öffentlich gemacht werden. > Vorsicht bei persönlichen Daten: > • Persönliche Ereignisse wie Geburtstage, > Hochzeiten nur so, wie es im Verein beschlossen > worden und üblich ist (ansonsten vorsichtshalber > die Betroffenen fragen) > • Keinesfalls Abmahnungen wegen mangelnder > kleingärtnerischer Nutzung oder anderem > • Keinesfalls Zahlungsverzug von Pacht und > Nebenkosten mit namentlicher Nennung, da der > Vereinsschaukasten für jedermann öffentlich > zugänglich ist. > Quelle. Gartenfreunde Riesa e.V. > .................................................. > .................................................. > .................................................. > ................... > In der Regel beschliesst der Vorstand die > Abmahnung. Wenn sich ein "Abgemahnter" in der MV > darüber beschwert, wird er das begründen müssen. > Da möchte der Vorstand auch eine solide Antwort > parat haben. > Es gibt genügend Handbücher zum Vereinsrecht, wie > von Sauter/Waldner. Über Google mal fragen! > > Hardy
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