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Vereinsrecht und -organisation
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boernie53 schrieb: ------------------------------------------------------- > Hallo Herr Pfeffer, > in unsrer Satzung steht unter dem §6 Pflichten der > Mitglieder > - die von der MV beschlossene Gemeinschaftsarbeit > zu erbringen. Für nicht geleistete > Gemeinschaftsarbeit ist der von der MV > beschlossene Ersatzbetrag zu entrichten. > > Für mich heißt das, Priorität hat die Arbeit, > sollte es durch irgendwelche Gründe absolut nicht > gehen, muss gezahlt werden. Und zumindest gehört > es sich, mit dem Vorstand diese Entscheidung > abzustimmen, was leider nicht erfolgte. Es wird > immer das Thema "Keine Zeit" ins Spiel gebracht, > aber zum Gassigehen wird die Zeit aufgebracht > > Danke für die zu erwartende Antwort, > boernie53
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