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Vereinsrecht und -organisation
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Rechtliche und organisatorische Fragen des Vereinslebens
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Hardy schrieb: ------------------------------------------------------- > Die Tagesordnung > Nach § 32 BGB sind Beschlüsse der MV nur gültig, > wenn "der Gegenstand bei der Berufung bezeichnet > wird". Die Tagesordnung zur Einladung muss also > benennen, worüber Beschlüsse gefasst werden > sollen. Diese BGB-Regelung kann aber per Satzung > abgeändert werden. > Bestimmte Formvorschriften zur Tagesordnung gibt > es nicht. Sie muss nur dem Zweck gerecht werden, > die Mitglieder vorab zu informieren. > > Bei Satzungsänderungen genügt es aber nicht, > allgemein eine "Satzungsänderung" anzukündigen. Es > muss zumindest mitgeteilt werden, welche > Bestimmungen der Satzung geändert werden sollen, > wobei der wesentliche Inhalt der Änderung > beigefügt werden sollte. > > Brigitte, mache den Vorstand schriftlich > spätestens mit der Einladung aufmerksam, dass > dieser die vorgesehenen Satzungsänderungen nach > dem letzten Satz:“Es muss zumindest… beigefügt > ist“! > Hardy
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