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Vereinsrecht und -organisation
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Rechtliche und organisatorische Fragen des Vereinslebens
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Betreff:
brigitte schrieb: ------------------------------------------------------- > liebe mitleserinnen und beantworter, was haltet > ihr hiervon: > "der vorstand wird ermächtigt, satzungsänderungen, > die vom finanzamt bzw. vom bezirksamt für die > gemeinnützigkeit oder dem amtsgericht für die > eintragung des vereins verlangt werden, selbst zu > beschließen. diese satzungsänderungen müssen allen > vereinsmitgliedern umgehend schriftlich mitgeteilt > werden."
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