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Vereinsrecht und -organisation
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Rechtliche und organisatorische Fragen des Vereinslebens
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Wolfgang Pfeffer schrieb: ------------------------------------------------------- > Das einzige Minderheitenrecht, dass es im Verein > gibt, ist das auf Einberufung einer MV (und > Behandlung der entsprechenden TOP). Dazu sieht das > BGB 10 % vor (was die Satzung äbändern kann). > Im Übrigen gilt: Minderheiten müssen Mehrheiten > organisieren!
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