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Vereinsrecht und -organisation
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Rechtliche und organisatorische Fragen des Vereinslebens
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Betreff:
Monika C. schrieb: ------------------------------------------------------- > Hallo, > wir sind aktuell zu dritt im BGB-Vorstand mit > jeweils alleinigem Vertretungsrecht, damit ja auch > einzeln zeichnungsberechtigt. Meine zwei Kollegen, > ich kam neu dazu, unterschreiben sich jeweils ihre > eigenen Zuwendungsbestätigungen (für sich bzw. die > Familienmitglieder), wobei es sich nicht um > nachvollziehbare Überweisungen oder ähnliches > handelt,, sondern das im Rahmen der Barkasse > läuft. Ist das zulässig? Müsste nicht jeweils > einer der drei beim jeweils anderen > unterschreiben? Ich fühle mich unwohl, wenn ich > jetzt auf diese Art für mich selbst eine > Zuwendungsbestätigung ausstellen und auch gleich > noch unterschreiben würde. > Hat da evtl. das Finanzamt nichts dagegen, wenn > ich auf der Spendenquittung stehe und sie selbst > unterschrieben hab? > Danke für eine Info. > MfG
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