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Vereinsrecht und -organisation
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Rechtliche und organisatorische Fragen des Vereinslebens
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Betreff:
Wolfgang Pfeffer schrieb: ------------------------------------------------------- > Seh ich das jetzt richtig, dass der 1 Vorsitzende > im Prinzip völlig alleine handeln kann? > > # Wenn mit "handeln" Rechtsgeschäfte tätigen > gemeint ist, ja. > > Die anderen eigentlichen Vorstandsmitglieder > "Kassenwart, Sportwart und Schriftführer" werden > in der Satzung gar nicht genannt, sind also wenn > ich das richtig verstehe gar nicht Mitglieder des > Vorstands und haben im Prinzip bei > Vorstandssitzungen gar nichts zu entscheiden, > obwohl sie als Personen vorhanden sind? > > # Da diese Ämter in der Satzung nicht genannt > sind, sind es keine Vorstandämter. > Das ist rechtlich durchaus zulässig. > > Ich halte das für nicht so prickelnd, da ja der > erste Vorsitzende alles völlig allein regeln und > entscheiden könnte? > > # Entscheiden nicht. Die Entscheidung fällt der > Vorstand gemeinsam. Bei nur zwei > Vorstandsmitgliedern geht das nur einstimmig.
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