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Vereinsrecht und -organisation
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Rechtliche und organisatorische Fragen des Vereinslebens
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Dio2001 schrieb: ------------------------------------------------------- > Hallo zusammen, > > in dem Verein in dem ich Mitglied bin heißt es > unter dem Punkt "Der Vorstand" wie folgt: > > Der Vorstand > > Der Vorstand wird in der jährlichen > Mitgliederversammlung auf drei Jahre gewählt. > Wiederwahl ist zulässig > > a) Der Vorstand besteht aus: > - 1. Vorstand (Vorsitzende) > - 2. Vorstand (Vorsitzende) > Der 1. Vorstand vertritt den Verein gerichtlich > und außergerichtlich. Er hat die Stellung eines > gesetzlichen Vertreters des Vereins. Ihm obliegt > die Geschäftsleitung und die Verwaltung des > Vereinsvermögens. > Die Vorstandschaft bleibt solange im Amt bis > Nachfolger gewählt sind. > Der 2. Vorstand hat grundsätzlich die gleichen > Rechte. Im Innenverhältnis wird jedoch bestimmt, > dass dieser nur dann tätig werden soll, wenn der > 1. Vorstand nicht handeln kann oder nicht handeln > will. > > Seh ich das jetzt richtig, dass der 1 Vorsitzende > im Prinzip völlig alleine handeln kann? Die > anderen eigentlichen Vorstandsmitglieder > "Kassenwart, Sportwart und Schriftführer" werden > in der Satzung gar nicht genannt, sind also wenn > ich das richtig verstehe gar nicht Mitglieder des > Vorstands und haben im Prinzip bei > Vorstandssitzungen gar nichts zu entscheiden, > obwohl sie als Personen vorhanden sind? > Ist das eigentlich rechtlich so ok? Ich halte das > für nicht so prickelnd, da ja der erste > Vorsitzende alles völlig allein regeln und > entscheiden könnte? Was sagt ihr dazu???? > > Danke Gruß > Thomas
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