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Vereinsrecht und -organisation
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Rechtliche und organisatorische Fragen des Vereinslebens
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Betreff:
Hardy schrieb: ------------------------------------------------------- > hallo, hardy, > die von mir befragten nichtmehrmitglieder zahlen > ebenso wie wir mitglieder 50 euro beitrag/jahr. > keiner kann sich an den inhalt des beschlusses > (2014) erinnern. in unserer satzung fehlen angabe > der höhe bzw. verwendungszweck. ich zitiere: > > Das schreibt man auch nicht in die Satzung. Wenn > es keine Finanz- oder Beitragsordnung gibt muss > das nachweisbar im Protokoll der MV stehen. Wo ist > dazu die Satzungsänderung, dass dieses > Schriftstück nach Anforderung durch ein > interessiertes Mitglied ihm ausgehändigt werden > kann. Wenn der folgende Passus “beschließt die MV” > Wahrheit werden soll, müsst Ihr schon selbst das > präzisieren. Das sollte z.B. bei Dir schon im > Antrag stehen. > > 1. von den mitgliedern werden beiträge, umlagen > und sonstige leistungen gefordert. über ihre höhe > beschließt die mitgliederversammlung. > 2. jedes mitglied ist verpflichet, den > jahresbeitrag zusammen mit den anderen > finanziellen leistunge/z. b. Pacht/umlagen) > pünktlich zu zahlen .... > > mein antrag könnte so aussehen: > ich beantrage die erhebung eines mitgliedsbeitrags > in höhe von 20 euro/jahr von jedem vereinsmitglied > und des aktuellen verbandsbeitrages (zur zeit 50 > euro/jahr) für die pächter, für die der verein > mitglied im bezirksverband ist. die satzung ist > entsprechend zu ändern. > > das amtsgericht schrieb, daß noch nichts > veranlasst werden könne, da noch nichts > eingegangen sei. die prüfung könne erst erfolgen, > wenn eine anmeldung vorliege. und mündlich: man > habe den vorstand zur stellungnahme aufgefordert. > erst später habe ich erfahren, daß die > "satzungsänderung" zur prüfung zum finanzamt > gesandt worden sei. > > Das ist mehr als komisch, dann gehe mit einem > anderen Mitglied zum Vereinsregister, da Ihr als > Mitglieder das Recht habt diese seltsame > Satzungsänderung, wenn Ihr so vergesslich seit, > anzuschauen. > > zur frage minderheit: für eine außerordentliche > versammlung brauchen wir 1/3 der mitglieder. > meintest du das? > Natürlich den § 37 aus dem BGB. > > > Hardy
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