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Vereinsrecht und -organisation
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Rechtliche und organisatorische Fragen des Vereinslebens
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boernie53 schrieb: ------------------------------------------------------- > Hallo meine Herren, ich habe mich hier nicht > vollständig ausgedrückt, weil ich die 5 € nicht > als unseren Umlagenbetrag betrachtet habe. Zur > Umlage als solches gibt es schon in der Satzung > ein Gesetz. > Darin heißt es: Zitatanfang>Die MV kann zur > Finanzierung dringend erforderlicher Maßnahmen die > Erhebung einer Umlage beschließen. Die Umlage darf > das vierfache des Mitgliedbeitrages im > Geschäftsjahr nicht übersteigen. Andernfalls ist > ein Umlagenbeschluss ausnahmsweise möglich, wenn > er zum Fortbestand des Vereins unabweisbar und den > Mitgliedern zuzumuten ist.<Zitatende > ich denke damit beantwortet sich die Frage nach > dem Dürfen von selbst. Wir können uns wieder aquf > die eigentliche Frage konzentrieren: Reicht der > Hinweis auf den Beschluß in der letzten MV zur > Zahlung des Betrages, im Aushang aus? > Mit freundlichen Grüßen > boernie53
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