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Vereinsrecht und -organisation
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Hardy schrieb: ------------------------------------------------------- > Ergänzung zu meiner letzten Antwort. > Nach § 32 BGB sind Beschlüsse der MV nur gültig, > wenn "der Gegenstand bei der Berufung bezeichnet > wird". Die Tagesordnung zur Einladung muss also > benennen, worüber Beschlüsse gefasst werden > sollen. Diese BGB-Regelung kann aber per Satzung > abgeändert werden. > Bestimmte Formvorschriften zur Tagesordnung gibt > es nicht. Sie muss nur dem Zweck gerecht werden, > die Mitglieder vorab zu informieren. Bei > Satzungsänderungen genügt es aber nicht, allgemein > eine "Satzungsänderung" anzukündigen. Es muss > zumindest mitgeteilt werden, welche Bestimmungen > der Satzung geändert werden sollen, wobei der > wesentliche Inhalt der Änderung beigefügt werden > sollte. > Ich verstehe nicht, Brigitte, dass Du da seit 10 > Jahren Mitglied nur mitgeschrieben hast, denn lt. > dem BGB kann auch in der Satzung festgeschrieben > werden, dass Beschlussanträge des Vorstandes+auch > von Mitgliedern in ihrer Gesamtheit schriftlich > der MV vorliegen können. Mach doch selbst so einen > Vorschlag.
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