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Vereinsrecht und -organisation
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Rechtliche und organisatorische Fragen des Vereinslebens
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Betreff:
Hardy schrieb: ------------------------------------------------------- > In folgenden Fällen besteht ein > Auskunftsverweigerungsrecht: >  Die Erteilung der Auskunft würde dem > Verein nach vernünftiger kaufmännischer > Beurteilung einen nicht unerheblichen Nachteil > zufügen. >  Die Frage bezieht sich auf steuerliche > Wertansätze oder die Höhe einzelner Steuern. >  Die Erteilung der Auskunft wäre > strafbar. >  Die Erteilung der Auskunft würde eine > gesetzliche, satzungsmäßige oder vertragliche > Geheimhaltungspflicht verletzen. > Außerhalb der Mitgliederversammlung haben die > einzelnen Mitglieder nur in Ausnahmefällen ein > Auskunftsrecht > Dies umfasst dann unter Umständen auch das Recht > auf Einsicht in die Bücher und Urkunden des > Vereins, wie beispielsweise in die > Mitgliederliste. Ein Anspruch darauf besteht > beispielsweise dann, wenn Mitglieder von den in > der Satzung verankerten Minderheitsrechten > Gebrauch machen wollen. > > In der MV kannst Du Auskunft zu den dort gegebenen > Berichten hinterfragen. Das ist Dein Recht. > Falls ich in dem Vorstand wäre, würde ich Dich > fragen, warum, weshalb, weswegen? > Zu richten ist das zuerst an den Vorsitzenden.
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